Nutzungsordnung Alfred-Haimerl-Halle (TVD-Halle)

Im Zusammenhang mit den Vorgaben der Hessischen Landesregierung (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) hat der Vorstand des TV Dreieichenhain folgende Nutzungsordnung für die Alfred-Haimerl-Halle beschlossen. Diese Vorgaben gelten für alle Räume der Halle.

1. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet. Gleiches gilt für Personen nach einem positiven Coronavirus-Test (auch innerhalb deren Haushalt) für die folgenden 14 Tage nach dem positiven Testergebnis.

2. Das Betreten der TVD- Halle ist nur mit Mund-/Nasenschutz gestattet. Dieser darf mit Aufnahme des Sports abgenommen werden und ist vor dem Verlassen der Sporträume erneut anzulegen.

3. Nach dem Betreten der Halle sind umgehend die Sporträume aufzusuchen. Das Warten im Flurbereich und Treppenhaus ist untersagt. Bitte warten Sie unter Umständen vor der Halle, z.B. bis die Übungsleiter Sie abholen.

4. Dusch- und Umkleideräume bleiben geschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Ausnahmen sind nur zur Händedesinfektion gestattet. In diesem Fall sind die Räume möglichst einzeln zu betreten – ggf. Mund-/ Nasenschutz verwenden, wenn die Einhaltung des Mindestabstands nicht garantiert werden kann – und die Markierungen zu beachten.

5. Die Halle ist zum Sportbetrieb in Sportbekleidung zu betreten und zu verlassen.

6. Vor Aufnahme des Sportbetriebs erfolgt eine ausreichende Händedesinfektion/-reinigung, z.B. durch Händewaschen.

7. Für die folgenden Räume gelten die entsprechend aufgeführten Kapazitätsvorgaben. Es darf sich im Rahmen der Nutzung maximal die genannte Anzahl von Personen im Raum aufhalten.
• Großer Saal (EG): 35
• Kleiner Saal (1. OG): 20
• Raum Waldblick (2. OG): 8
• Raum Burgblick (2. OG): 10
• Mehrzweckraum (Keller): 6
• Dartsraum (Keller): 4
• Kegelbahnen (Keller): 2 (auf der Bahn), 8 (im Vorraum)
• Geschäftszimmer (EG): 2 (Büro)

Je nach ausgeübter Sportart sind ggf. signifikante Reduktionen notwendig. Es gelten die Vorgaben der Spartenleitung.

8. Jeglicher Körperkontakt unterbleibt im Sinne der Abstandsregel (mindestens 1,5 m) – es gelten die jeweiligen sportartenspezifischen Vorgabe der Spartenleitungen, welche diese allgemeine Mindest-Vorgabe konkretisieren. Diese werden vom Übungsleiter bekannt gegeben. Der Mindestabstand darf (z.B. im Tanzsport) nur von Personen unterschritten werden, welche in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Bitte beachten Sie die Mindestanstandsregeln auch im Rahmen der An- und Abreise; vor allem nach dem Sport ist die Nutzung des ÖPNV zu überdenken. Gleiches gilt für eventuelle Fahrgemeinschaften.

9. In allen Sportangeboten werden zur Verfolgung möglicher Infektionsketten Teilnehmerlisten geführt. Ohne Eintragung in die Teilnehmerliste ist die Teilnahme am entsprechenden Sportangebot nicht gestattet. Die Teilnehmerlisten werden 14 Tage aufbewahrt und anschießend vernichtet.

10. Die Übungsleiter sind befugt das Hausrecht im Namen des Vereins auszuüben und bei Nichteinhaltung der Nutzungsordnung ein vorübergehendes Hausverbot auszusprechen.

 

gez. Heiko Lenhard
Vorstand TV Dreieichenhain